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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen der arttac solutions GmbH für artaios, KI-Tools, IT-Dienstleistungen und Workshops.

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Originaldokument · 19 Seiten · Stand 17.07.2026

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Stand: 17.07.2026

01

Präambel

Die arttac solutions GmbH, Zollhof 7, 90443 Nürnberg, (nachfolgend „Arttac“) stellt Unternehmen die cloudbasierte Software „artaios“ als KI-gestützten Assistenten zur Verfügung (nachfolgend „Software“). Die Software unterstützt insbesondere die Verarbeitung und Auswertung von Dokumenten, die Automatisierung von Geschäftsprozessen sowie die Generierung von Textinhalten. Des Weiteren erbringt Arttac professionelle IT-Dienstleistungen für Unternehmen, insbesondere rund um Konfiguration, Integration und Individualisierung der Software oder von KI-unterstützten Diensten – etwa die Einrichtung von KI Agenten und Chatbots – (nachfolgend „KI-Tools“) sowie Workshops und weitere Unterstützungsleistungen nach Vereinbarung.

02

§ 1 Geltungsbereich, Änderung

1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen Arttac und dem jeweiligen Kunden im Zusammenhang mit den oben bezeichneten Leistungen und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Arttac hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.

2. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

3. Arttac behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, insbesondere bei Änderungen gesetzlicher Vorschriften, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder technischer Entwicklungen. Arttac wird den Kunden mindestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderung in Textform informieren und ihm die geänderten Bedingungen übermitteln. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so gelten die Änderungen als angenommen. Änderungen der Hauptleistungspflichten bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Auf diese Folgen und Umstände wird Arttac den Kunden in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen. Widerspricht der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist oder erteilt er die erforderliche Zustimmung nicht, gelten die bisherigen Bedingungen fort. Beide Parteien sind berechtigt, das jeweils betroffene Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen. Hierauf wird Arttac den Kunden gesondert hinweisen.

4. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

5. Alle Preisangaben verstehen sich als Netto-Europreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6. Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:

a) individuelle Vereinbarungen

b) diese allgemeinen Geschäftsbedingungen

c) die gesetzlichen Regelungen.

03

§ 2 Vertragsschluss, Vertragslaufzeit und Kündigung

1. Ein Vertragsschluss zur Nutzung der kostenpflichtigen Leistungen von Arttac kommt folgendermaßen zustande: Der Kunde fragt die entsprechenden Leistungen an. Diese Anfrage stellt noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar. Arttac sendet dem Kunden im Anschluss ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss per E-Mail oder schriftlich an den Kunden (Angebot). Der Vertragsschluss erfolgt durch die Bestätigung dieses Angebots durch den Kunden in Textform (Annahme). Arttac hält sich 14 Tage an sein Angebot gebunden.

2. Die Mindestvertragslaufzeit für kostenpflichtige Software-Lizenzen beträgt in der Regel mindestens ein Jahr.

3. Die konkret vereinbarte Laufzeit eines Vertrags ergibt sich aus dem Angebot an den Kunden oder den individuellen Vereinbarungen der Parteien. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Kunde den Vertrag nicht einen Monat vor Vertragsende in Textform kündigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Kündigung.

4. Arttac beginnt mit der vereinbarten Leistung zu dem im jeweiligen Vertrag und den zugrundeliegenden Auftragsdokumenten vereinbarten Zeitpunkt. Fristen verlängern sich automatisch um den Zeitraum, in dem Arttac unverschuldet an der Ausführung der Leistung gehindert ist. Dies ist insbesondere in Fällen von höherer Gewalt, Streik, Pandemien und Epidemien und mangelnder Mitwirkung des Kunden i.S.d. § 6 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben.

5. Soweit Arttac entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung (z. B. Leistungen, die zum Vertragsschluss führen oder Beta- oder experimentelle Leistungen) erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.

6. Das Konto eines Kunden kann durch Arttac gesperrt werden. Dies kann insbesondere dann erfolgen, wenn der Kunde:

a) gegen die AGBs oder gegen geltendes Recht verstößt und/oder

b) bei der Anmeldung bewusst falsche Angaben gemacht hat und/oder

c) gegen Rechte Dritter verstößt und/oder

d) Leistungen von Arttac missbraucht und/oder

e) wenn ein anderer wichtiger Grund vorliegt.

Grundsätzlich wird ein Kunde, soweit eine Abmahnung nicht entbehrlich ist, vor einer Sperrung abgemahnt.

7. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) der Kunde seine Zahlung einstellt und/oder

b) sich der Kunde i.S.d. § 5 Nr. 5 dieser Bedingungen mit der Bezahlung der Rechnung in Verzug befindet und der Verzug bei monatlicher Zahlungsweise bereits zwei aufeinander bzw. bei jährlicher Zahlungsweise die Fälligkeit eingetreten ist und eine entsprechende Mahnung erfolgt ist und/oder

c) der Kunde einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat und/oder

d) der Kunde seine Mitwirkungsplicht aus diesen Bedingungen nicht fristgerecht erbringt.

8. Grundsätzlich rechnet Arttac ihre Leistungen immer nach Time and Material ab, sodass grundsätzlich nicht von Werkverträgen auszugehen ist. Für den Fall, dass Werkvertragsrecht anzuwenden ist, findet die Regelung des § 649 BGB auf das Vertragsverhältnis keine Anwendung.

9. Wenn das Konto eines Kunden von Arttac gesperrt oder das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund gekündigt wurde, ist der Kunde nicht berechtigt, sich erneut anzumelden.

04

§ 3 Leistungen, Leistungsumfang, Leistungsort

1. Die einzelnen Leistungsgegenstände sowie der konkrete Umfang der von Arttac zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot sowie den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Soweit vertraglich vereinbart, schuldet Arttac die Überlassung der jeweils im Rahmen eines Angebots näher bezeichneten Software zur Nutzung als SaaS-Lösung über das Internet sowie die sonstigen beauftragten Leistungen zu dem vorgenannten Zweck. Arttac stellt dem Kunden für die Dauer des jeweiligen Vertrages die vereinbarte Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet Arttac die Software auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.

3. Für eine vollumfängliche Nutzung der Software muss das Endgerät des Kunden dabei den technischen Voraussetzungen entsprechen, die zum Zeitpunkt der Installation und/oder dem Anlegen des Kundenkontos verlangt werden. Voraussetzung für die Nutzung der Leistungen von Arttac sind ein beliebiges Endgerät (PC / Tablet), ein geeigneter Browser sowie eine aktive Internetverbindung zur Nutzung der Software. Die Sicherstellung der Verfügbarkeit der Internetverbindung unterliegt der alleinigen Verantwortung des Kunden. Dieser hat alle dafür anfallenden Kosten zu tragen. Der volle Funktionsumfang der Software gilt nur für die jeweils aktuell und zwei Jahre zurückliegenden gängigen Endgeräte sowie die aktuell gängigen Browser-Versionen und die jeweiligen zwei Updates vor der aktuellen Version. Zusätzlich ist für diese Leistungserbringung vonseiten Arttac eine Registrierung des Kunden nach § 4 dieser AGB erforderlich.

4. Der Kunde kann Arttac zudem für zusätzliche Leistungen, wie die Individualisierung und/oder die Einrichtung der Software, die sich aus dem Angebot ergeben, gesondert beauftragen. Der Umfang dieser Leistungen ergibt sich dann aus dem jeweiligen Auftrag. Änderungen und Ergänzungen des Vertragsgegenstands bzw. des Leistungsumfangs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit wenigstens der Textform. Arttac ist berechtigt, die dadurch entstehenden Kosten in angemessener Höhe zu berechnen. Ein Upgrade einer Software-Lizenz auf eine teurere Lizenz ist jederzeit durch entsprechende Beauftragung gemäß § 2 Nr. 1 dieser AGB möglich. Herabstufungen sind nur in gegenseitigem Einvernehmen möglich. Im Falle einer Änderung der Lizenz wird das Vertragsverhältnis über die ursprüngliche Lizenz zu dem Zeitpunkt beendet, zu dem das neue Vertragsverhältnis über die neue Lizenz gemäß § 2 Nr. 1 dieser AGB geschlossen wird.

5. Bei Erweiterung des Funktionsumfangs um neue Leistungen wird der Kunde hierüber in Textform informiert und kann entscheiden, inwieweit er eine Nutzung von Zusatzleistungen ebenfalls beauftragt.

6. Arttac schuldet in Bezug auf die mit der Software und/oder den KI- Tools erstellten Ergebnisse keinen bestimmten Erfolg oder Eignung für einen konkreten vom Kunden angestrebten Zweck und kann diesbezüglich auch keine Garantieversprechen machen. Derartige Erfolge können objektiv betrachtet nicht versprochen werden, da diese maßgeblich von dem Input des Users, der eingesetzten KI und deren Training sowie Abhängigkeiten und Faktoren bestimmt werden, auf die Arttac keinen Einfluss nehmen kann. Die erzeugten KI-Inhalte dienen ausschließlich Informations- oder Unterstützungszwecken und stellen keine verbindliche Auskunft, Beratung oder Empfehlung dar. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mithilfe der KI erstellte Ergebnisse auf Algorithmen basierende Ausgaben liefern, die fehlerhaft sein können und einer selbstständigen Überprüfung durch den Kunden bedürfen.

7. Arttac behält sich das Recht vor, die eingesetzten KI oder KI-Komponenten zu ändern, zu ergänzen oder einzustellen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf den fortdauernden Einsatz von bestimmter KI oder KI-Komponenten innerhalb der KI-Tools.

8. Arttac schuldet nicht die dauerhafte Speicherung von Daten, die der Kunde in das Portal hochlädt und stellt explizit kein Speichersystem für eine dauerhafte Speicherung zur Verfügung. Der Kunde ist selbst für die Speicherung seiner zur Nutzung der Software erforderlichen Daten und Informationen sowie den Ergebnissen verantwortlich und sichert seine Daten regelmäßig.

9. Arttac schuldet gegenüber dem Kunden keine Supportleistungen, soweit diese nicht ausdrücklich vereinbart werden.

10. Im Rahmen von geschuldeten Dienstleistungen, z.B. Unterstützungsleistungen, Einrichtung der Software und/oder eines KI-Tools, Workshops und/oder sonstigen Supportleistungen, wird Arttac ausschließlich beratend tätig, wobei kein konkreter Erfolg garantiert werden kann. Arttac schuldet in diesem Fall nicht den von Kunden angestrebten Erfolg/Kundenzielsetzung der beauftragten Leistungen. Dem Kunden ist bewusst, dass insbesondere bei Schulungsleistungen kein konkreter Lernerfolg geschuldet ist, da derartige Erfolge objektiv betrachtet nicht versprochen werden können, da diese maßgeblich in der Lernbereitschaft des Schulungsteilnehmers liegen. Darüber hinaus gilt folgendes:

a) Bei Workshops werden etwaiger Umfang, Zielgruppe, Teilnehmerzahl und die Durchführung des Workshops im jeweiligen Vertrag/Angebot festgelegt. Arttac unterliegt im Hinblick auf die Durchführung ihrer Tätigkeiten und der Gestaltung der Arbeitszeit keinen Weisungen des Kunden.

b) Die von Arttac gegenüber dem Kunden zu erbringenden Dienstleistungen bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Angebot, den individuellen Vereinbarungen und diesen Bedingungen.

c) Supportanfragen hat der Kunde per E-Mail an account@arttacsolutions.de oder telefonisch an 0152/58782780 zu richten.

d) Soweit vertraglich geschuldet liefert Arttac weiterhin unterjährig, in einem durch Arttac nach billigem Ermessen gewählten Rhythmus, Updates des Produktes an den Kunden aus, damit diese von allgemeinen Fehlerkorrekturen oder Weiterentwicklungen der Software profitieren können.

e) Arttac wird etwaige Supportleistungen, soweit geschuldet, innerhalb der individuell vereinbarten Servicezeiten erbringen. Servicezeiten im Sinne dieser Bestimmungen definieren sich als die Zeiten, innerhalb derer Arttac die Erreichbarkeit für Störungsannahmen gewährleistet.

f) Störungen der Software wird der Kunde möglichst detailliert unter Beschreibung der Symptome, der Einsatzbedingungen und vorausgegangener Anweisungen an das eingesetzte Endgerät schildern.

g) Arttac ist zu einer Anpassung jedweder Software und/oder anderer Leistungen an sich ändernde rechtliche oder sonstige regulatorische Anforderungen oder zu Anpassungen an etwaige Änderungen, die in der Software, ob durch den Hersteller der Software oder Dritte, erfolgen, nicht verpflichtet.

h) Arttac erbringt auf Grundlage des jeweiligen Vertrages keinerlei über den Kernbereich hinausgehende Leistungen. Insbesondere schuldet Arttac nicht:

• Hinweise und Beratung im Hinblick auf Veränderungen an der Software und/oder den KI-Tools, die nicht Gegenstand der vertraglich vereinbarten Leistungen sind, insbesondere nicht Anpassungen an neue Produkte und Services sowie an geänderte Betriebsabläufe des Kunden oder an sonstige oder gesetzliche Neuerungen.

• Beratung über eine mögliche Anpassung der Software und/oder der KI-Tools an eine geänderte Hardware und/oder Software-Umgebung des Kunden, einschließlich neuer Programmversionen oder die Umsetzung dessen.

• Beratung über geänderte technische Rahmenbedingungen (Datenbank-Update, Systemupdate, Plattformupdate u. a.).

• Sonstige Anpassungen, Beratung, Ergänzungen und Erweiterungen der Software und/oder der KI-Tools, egal aus welchem Grund, soweit nicht ausdrücklich geschuldet.

• Schulungen und weitere Fachbereichsunterstützungen /-beratungen, soweit nicht vertraglich geschuldet.

11. Grundsätzlich rechnet Arttac die Leistungen nach Time and Material ab, sodass grundsätzlich nicht von Werkverträgen auszugehen ist. Soweit durch Arttac dennoch Werkleistungen, insb. die entgeltliche Erstellung eines fertigen Software-Produkts geschuldet ist, wird folgendes zusätzlich vereinbart:

a) Arttac stellt dem Kunden je nach vertraglicher Vereinbarung die vereinbarte Software und/oder die KI-Tools in der jeweils aktuellen Version in einer marktüblichen Weise (Internet, Mail, Datenträger, etc.) entgeltlich zur Verfügung.

b) Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software und/oder der KI-Tools ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Arttac beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten in angemessenem Zeitrahmen sämtliche Softwarefehler nach diesen Bestimmungen, soweit vertraglich geschuldet.

12. Arttac bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen, wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern, oder wenn Arttac aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Beschaffenheit der Software und ihrer Funktionalitäten. Arttac kann ohne Mitteilung an den Kunden jederzeit Änderungen der Software und Funktionalitäten oder Updates vornehmen. Arttac beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten in angemessenem Zeitrahmen sämtliche identifizierbare Softwarefehler nach diesen Bestimmungen.

13. Hinsichtlich der Zweckbestimmung der Software und der KI-Tools sowie etwaiger Einsatzbeschränkungen gilt das Folgende:

a) Die von Arttac bereitgestellte Software und/oder die KI-Tools, einschließlich der darin enthaltenen KI-Komponenten, sind ausschließlich für allgemeine kommerzielle Zwecke bestimmt. Sie sind nicht für den Einsatz in Hochrisikobereichen im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 („KI-Verordnung“) vorgesehen.

b) Die Nutzung insbesondere in sicherheitskritischer Infrastruktur, im Gesundheitswesen, bei der Bewertung von Personen oder in anderen durch die KI-Verordnung geregelten Hochrisikobereiche ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine schriftliche Sondervereinbarung mit dem Auftragnehmer vor.

c) Es ist dem Kunden untersagt, die Software in verbotenen Anwendungsbereichen im Sinne von Art. 5 KI-Verordnung einzusetzen.

d) Der Kunde verpflichtet sich, den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einem nicht vertragsgemäßen Einsatz der Software in Hochrisikobereichen oder verbotenen Anwendungsfeldern beruhen. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

14. Arttac ist berechtigt für sämtliche Leistungen Dritte, insbesondere Subunternehmen, zu beauftragen. Diese sind dann Erfüllungsgehilfen von Arttac. Arttac ist insbesondere dazu berechtigt, weitere Spezialisten zu Detailfragenstellung hinzuzuziehen, eingesetzte bzw. genannte Projektmitarbeiter jederzeit durch vergleichbar qualifizierte Ressourcen zu ersetzen, Unterauftragnehmer natürlicher sowie juristischer Person und insb. Software Dritter einzusetzen. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte von Arttac wegen Verzugs des Kunden um den Zeitraum, in dem der jeweilige Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber Arttac nicht nachkommt.

15. Kommt Arttac mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Arttac eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält.

16. Der Leistungsort ist grundsätzlich an dem Sitz von Arttac oder dem Sitz des Kunden, wenn sich nicht etwas anderes aus der individuellen Vereinbarung oder der Art der Tätigkeit ergibt.

05

§ 4 Registrierung

1. Damit die Registrierung erfolgen kann, muss der Kunde verschiedene Pflichtfelder an Daten ausfüllen.

2. Nachdem die von dem Kunden eingegebenen Daten zur Registrierung des Nutzerkontos bei Arttac eingegangen sind, wird dem Kunden zeitnah eine Bestätigung über den Erhalt der Registrierung an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse gesendet.

3. Ein Kunde kann für sich jeweils nur ein Konto anlegen.

4. Die Registrierung und die damit verbundene Anlegung des Nutzerkontos an sich ist kostenlos.

06

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

1. Der Kunde verpflichtet sich, Arttac für die vertraglich geschuldeten Leistungen die vereinbarte Vergütung zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen.

2. Die Vergütungshöhe, insb. Lizenzgebühren sowie der Abrechnungsmodus richten sich nach den Leistungsbeschreibungen auf der Webseite https://arttacsolutions.de vor Vertragsschluss, dem Angebot, den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und/oder nach diesen Bedingungen.

3. Zusätzliche Leistungen wie die Individualisierung und/oder die Einrichtung der Software sind nicht im Preis inbegriffen und müssen vom Kunden separat in Auftrag gegeben werden. Diese Kosten sowie ggf. entstehende Fahrtkosten werden gesondert nach Aufwand vergütet.

4. Die Anbieterin bietet folgende Zahlungsmethoden an:

• PayPal (bald verfügbar)

• Lastschriftverfahren,

• Banküberweisung,

• Sofortüberweisung (bald verfügbar)

• Kreditkarte (bald verfügbar)

• Amazon Pay (bald verfügbar)

5. Die Vergütung wird je nach gewählter Zahlart mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat.

6. Im Fall von geschuldeten Dienstleistungen werden die Leistungen monatlich abgerechnet. Die Vergütung wird im Voraus am dritten Werktag eines jeden Monats fällig.

7. Arttac stellt die Rechnung entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen zum Beginn der vertraglich festgelegten Leistungsperiode bzw. nach Leistungserbringung (bei einmaligen Leistungen) an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse oder per Post zu. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen.

8. Wird im Angebot ausdrücklich klargestellt, dass es sich bei der angegebenen Vergütungshöhe um eine vorläufige Schätzung handelt, sind spätere Abweichungen durch eine Konkretisierung bzw. Fortschreibung der Projektplanung möglich. Grundsätzlich rechnet Arttac ihre Leistungen immer nach Time and Material ab und sichert keine Obergrenzen zu, wenn das nicht ausdrücklich und klar formuliert wird.

9. Da Arttac grundsätzlich ihre Leistungen nach Time and Material abrechnet, ist grundsätzlich nicht von Werkverträgen auszugehen. Sollte ausnahmsweise ein Werkvertrag vorliegen, wird die Zahlung des Werklohns mit Abnahme zur Zahlung fällig.

10. Die Erfüllung der Zahlungspflicht tritt mit Gutschrift der vertraglich festgelegten Forderung, auf dem Konto von Arttac ein.

11. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber Arttac in Textform zu erheben. Rechnungen von Arttac gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.

12. Befindet sich der Kunde zwei Monate lang im Zahlungsverzug und kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, ist Arttac dazu berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten, laufende Leistungen zu unterbrechen und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag, ohne besondere vorherige Ankündigung fristlos zu kündigen.

13. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung sind die bereits erbrachten Leistungen von Arttac bis zum Wirksamwerden des Beendigungstatbestandes entsprechend der vertraglichen Regelung durch den Kunden zu vergüten. Etwaige gesetzliche Ansprüche, die Arttac auf Grund einer vorzeitigen Beendigung zustehen, werden hiervon nicht berührt. Etwaige Ansprüche aus dieser Nummer 13 sind im Rahmen gesetzlich entstehender Ansprüche anzurechnen.

14. Arttac ist zur Änderung der Preise berechtigt, wenn diese Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Arttac und des Kunden für den Kunden vertretbar ist und die Änderung im Vergleich zu der allgemeinen Preisentwicklung auf dem Markt zumutbar erscheint. Arttac wird dem Kunden die Änderung der Preise mindestens vier Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen.

15. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung keine Zustimmung des Kunden zu der Preiserhöhung gemäß § 5 Nr. 14 dieser AGB, ist Arttac dazu berechtigt, das jeweils betroffene Vertragsverhältnis außerordentlich zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Preise in Kraft treten sollen oder zu den neuen Bedingungen fortzusetzen, wenn ihr die Fortführung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden unter den bisherigen Bedingungen aus organisatorischen oder wirtschaftlichen Umständen nicht zumutbar ist.

16. Arttac darf die Vergütung gemäß § 5 Nr. 14 dieser AGB höchstens in dem Umfang ändern, in dem sich der Erzeugerpreisindex für Dienstleistungen des Statistischen Bundesamtes im Wirtschaftszweig WZ 2008: 58.29. 62 & 63.1 : IT-Dienstleistungen (derzeit veröffentlicht in Quartalszahlen vom Statistischen Bundesamt) geändert hat. Sollte der vorgenannte Index nicht mehr veröffentlicht werden, so tritt an seine Stelle derjenige vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index, der die Entwicklung des Erzeugerpreises für Dienstleistungen der Informationstechnologie am ehesten abbildet. Handelt es sich um die erste Vergütungsanpassung, ist für den Änderungsrahmen die Indexentwicklung zwischen dem im Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Indexstand maßgeblich. Hat bereits früher eine Vergütungsanpassung stattgefunden, wird der Änderungsrahmen definiert durch die Indexentwicklung zwischen dem im Zeitpunkt der vorangehenden Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichen Indexstand und dem im Zeitpunkt der neuen Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichen Indexstand.

07

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen. Die Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich insbesondere aus Leistungsbeschreibungen auf der Webseite https://arttacsolutions.de vor Vertragsschluss, dem jeweiligen Angebot sowie den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde ist auch darüber hinaus zu erforderlicher Mitarbeit verpflichtet. Insbesondere erbringt der Kunde folgende Leistungen unentgeltlich:

a) Der Kunde ist verpflichtet, bei Abschluss des Vertrages seine Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Er wird zu Beginn der Leistungen alle benötigten oder angeforderten Unterlagen, Daten, Inhalte und weitere Informationen vollständig und wahrheitsgemäß vorlegen. Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese gegenüber Arttac unverzüglich mitzuteilen.

b) Der Kunde ist verpflichtet, die von Arttac erbrachten Leistungen und erstellten Werke nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.

c) Soweit eine individuelle Anpassung der Software oder von KI-Tools für den Kunden vereinbart wird, wird der Kunde zu Beginn der Leistungen alle benötigten oder angeforderten Informationen und Inhalte, insbesondere benötigte Zugangsberechtigungen, Schnittstellen und Benutzerdaten für alle im Rahmen der Leistungserbringung benötigten Systeme sowie weitere Informationen vollständig und wahrheitsgemäß vorlegen. Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet:

• sämtliche zum Training der KI erforderlichen Daten (wie Prozessbeschreibungen, etc.) in strukturierter, aktueller und technisch verwertbarer Form, frei von Fehlern und innerhalb des vereinbarten Zeitraums bereitzustellen,

• Arttac sämtliche erforderlichen Zugriffsrechte und Schnittstellenfreigaben zu gewähren, die für den Trainingsbetrieb der KI und die Integration der Software mit bestehen Systemen notwendig sind,

• Arttac vor programmiertechnischen Änderungen oder Veränderungen an der Informationsarchitektur seiner Internetpräsenzen, Datenbanken und Prozesse zu informieren und mit diesem abzuklären, inwieweit diese negativen Einfluss auf die Leistungen von Arttac haben.

d) Der Kunde sorgt für die ordnungsmäßige Einrichtung, Konfiguration, Wartung und Sicherung aller für die Leistungserbringung benötigten Integrationsschnittstellen.

e) Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen von Arttac gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Vorschriften verstoßen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, alle notwendigen Einwilligungen und Erlaubnisse für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten und Veröffentlichungen der entsprechenden Inhalte einzuholen.

f) Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet sicherzustellen, dass die von ihm an Arttac überlassenen Informationen, Daten, Texte und Dateien für die vertraglich vereinbarten, von Arttac zu erbringenden Leistungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen.

g) Der Kunde verpflichtet sich dazu keine Inhalte zu teilen und/oder öffentlich zugänglich zu machen die:

• Rechte Dritter einschließlich des geistigen Eigentums, insbesondere das Urheberrecht oder die Persönlichkeitsrechte verletzen oder gegen sonstige gesetzliche Vorschriften verstoßen (Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen zugänglich gemacht werden),

• diskriminierend, rassistisch, sexistisch, obszön und/oder hasserfüllt und/oder gewaltverherrlichend sind oder gegen sonstige Bestimmungen des Strafgesetzbuchs verstoßen (Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen zugänglich gemacht werden),

• Viren oder andere Schadsoftware enthalten, die geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen, heimlich abzufangen oder zu löschen,

• persönliche Informationen enthalten, ohne die hierzu nötige Einwilligung zu haben,

• dazu genutzt werden um Junk-Mails, Kettenbriefe oder unerwünschte Massensendungen oder Spamming, Phishing, Trolling oder ähnliches zu ermöglichen,

• Skripts, Bots oder andere automatisierte Technologie enthalten, um auf die Software und/oder die KI-Tools zuzugreifen,

• in anderer, ähnlicher Weise gegen die Rechte Dritter, einschließlich Datenschutzoder Persönlichkeitsrechte oder geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen.

h) Arttac ist berechtigt, Inhalte, die gegen diese Bestimmungen verstoßen zu überwachen und gegebenenfalls, nach einer Ermessensentscheidung, im Einzelfall zu löschen.

i) Er stellt sicher, dass jedwede in der Verantwortung Dritter stehenden Leistung, welche die Leistungserbringung von Arttac beeinflussen oder mit dieser in Zusammenhang stehen kann/steht, termin- und qualitätsgerecht erbracht wird und Arttac alle erforderlichen Informationen und Ergebnisse rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

j) Der Kunde verpflichtet sich, seine Zugangsdaten zur Nutzung der Software geheim zu halten, Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen und den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Der Kunde wird Arttac unverzüglich unterrichten, wenn er den Verdacht hat, dass ein Zugang von nicht berechtigten Personen genutzt werden kann.

k) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

j) Er trägt zu jeder Zeit des Vertragszeitraums dafür Sorge, dass sachkundige Auskunftspersonen verfügbar und auskunftsbereit sind.

k) Der Kunde wird keine Crawler, Webagenten oder ähnliche Softwaretools nutzen, die einer vertragsgemäßen, üblichen Nutzung widersprechen.

2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die von der Software und/oder den KI-Tools generierten Inhalte fehlerhaft sein können. Der Kunde stellt sicher, dass eine angemessene menschliche Aufsicht über KI-gestützte Ausgaben erfolgt. Er prüft eigenverantwortlich die rechtliche Zulässigkeit und die Eignung des konkreten Einsatzes der Ausgaben. Der Kunde wir die jeweiligen Nutzer der Software bzw. der KI-Tools ebenfalls hierzu verpflichten.

3. Bei nicht erbrachter bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachter Mitwirkungspflicht des Kunden steht Arttac eine zusätzliche Vergütung des dadurch verursachten Mehraufwandes, zu den jeweils vereinbarten Stundensätzen vor Vertragsschluss, zu, sofern dem Kunden ein Verschulden am entstandenen Mehraufwand trifft. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass ein geringerer oder kein Mehraufwand entstanden ist.

4. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die berechtigten Nutzer der Software auf die Bestimmungen dieser Vereinbarung verpflichtet werden. Verletzt der Kunde oder ein von diesem bestimmter Nutzer mit einem vertraglich bereitgestellten Zugang die vorliegenden Bestimmungen, so kann Arttac ohne vorherige Ankündigung den Zugriff aller Nutzer des Kunden unverzüglich sperren sowie die dadurch betroffenen Anwendungsdaten mit vorheriger Ankündigung in Textform unverzüglich löschen, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann. Sofern die Sperrung zur Abwehr von Gefahren behördlich angeordnet wurde oder der Abwehr von Gefahren für Arttac, ihre Kunden oder andere Nutzer erfolgt, so kann die Benachrichtigung erst nach der Sperrung erfolgen.

5. Kommt der Kunde nach angemessener Fristsetzung seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Arttac dazu berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Arttac ist dazu berechtigt in diesem Fall die bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Vergütung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben hiervon unberührt.

6. Sofern Dritte Ansprüche nach den vorrangegangenen Ziffern gegenüber Arttac geltend machen, wird Arttac den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, Arttac insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, Arttac bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit Arttac kein Mitverschulden zur Last fällt.

08

§ 7 Haftung / Gewährleistung

1. Der Kunde haftet dafür, dass die Software, die Software nicht zu gesetzwidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßende Zwecke verwendet oder entsprechende Daten zu solchen Zwecken erstellt werden.

2. Arttac erbringt ihre Leistungen auf dem aktuellen Stand der Technik und gewährleistet die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der Software nach den Bestimmungen dieses Vertrages. Bei der Erbringung der geschuldeten Leistungen schuldet Arttac die branchenübliche Sorgfalt. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben und keine zugesicherten Eigenschaften. Die Funktionalität der Software richtet sich nach der Beschreibung in der Leistungsbeschreibung auf der Webseite

https://arttacsolutions.de bzw. dem Angebot und den ergänzend hierzu getroffenen Vereinbarungen in Textform.

3. Arttac gewährleistet eine Erreichbarkeit ihrer Server von 98,5 % im Jahresmittel. Arttac haftet nicht für Ansprüche, die daraus entstehen, dass die Software vorübergehend, insbesondere auf Grund von Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung steht, sofern der Ausfall eine Gesamtzeit von mehr als 1,5 % eines Jahres pro Kalenderjahr nicht überschreitet und bei längeren Ausfällen kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Arttac schuldet keine Erreichbarkeit ihrer Server während vorab angekündigten Wartungsintervallen, die außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erfolgen. Ausfälle der Servererreichbarkeit während diesen Zeiten lassen keine Ansprüche auf Schadensersatz entstehen. Ebenfalls erfolgt bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von Arttac liegenden Störung keine Rückvergütung von Entgelten. Bei kostenlosen Diensten schuldet Arttac keinerlei Mindestverfügbarkeiten.

4. Die Haftung von Arttac für Mängel an den kostenlosen Diensten (z. B. Leistungen, die zum Vertragsschluss führen oder kostenlose Beta- oder experimentelle Leistungen) ist auf den Fall beschränkt, dass Arttac gegenüber dem Kunden einen Mangel arglistig verschweigt. Der Kunde hat bei kostenlosen Diensten keine Ansprüche auf Mängelbeseitigung durch Arttac. Die Haftung von Arttac für Mängel im Recht an kostenlosen Diensten ist auf den Fall beschränkt, dass Arttac gegenüber dem Kunden einen Mangel im Recht im Zusammenhang mit den kostenlosen Diensten arglistig verschweigt. § 536 a Abs. 1,

1. Alt. BGB, der einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch des Kunden gegen Arttac beinhaltet, ist ausgeschlossen.

5. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von Arttac zu vertretende Einflüsse, oder durch unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Kunde selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen von Arttac ohne ausdrückliche Genehmigung in Textform vornehmen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist.

6. Arttac übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Qualität oder Eignung der durch die Software und/oder durch die KI-Tools erzeugten Ergebnisse. Diese beruhen auf probabilistischen, datenbasierten Methoden des maschinellen Lernens und können inhaltlich unzutreffend, unvollständig oder für den konkreten Anwendungsfall ungeeignet sein. Eine Haftung von Arttac ist insbesondere ausgeschlossen, wenn:

a) der Schaden auf fehlerhaften Ergebnissen oder daraus resultierenden Handlungen beruht, welche durch unzureichende Qualität, Struktur oder Aktualität der vom Kunden bereitgestellten Eingabedaten (einschließlich etwaiger Trainingsdaten) entstanden sind,

b) der Schaden darauf beruht, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in ausreichendem Maße nachgekommen ist (z. B. durch unterlassene oder unzureichende Überprüfung der Ergebnisse),

c) Schäden, Fehlfunktionen oder Betriebsunterbrechungen durch die Nutzung von fehlerhaft konfigurierten Integrationsschnittstellen oder durch kundenseitige Fehlerquellen (z. B. sonstige Fehlkonfigurationen, Sicherheitslücken oder Systemfehlern) verursacht werden. Dies umfasst insbesondere auch Schäden, die durch unrichtige, unvollständige oder rechtsverletzende Ergebnisse oder durch fehlerhafte Datenverarbeitung entstehen.

7. Arttac haftet nicht für Schäden, die sich daraus ergeben, dass der Kunde, entgegen der in § 3 Abs. 12 dieser AGB geregelten Zweckbestimmung, die Software und/oder die KI- Tools in einem Hochrisikobereich oder einem verbotenen Anwendungsbereich einsetzt. Der Kunde gilt in einem solchen Fall, entsprechend der Regelung in Art. 25 KI-

Verordnung, selbst als Anbieter und übernimmt sämtliche rechtlichen, regulatorischen und haftungsrechtlichen Verpflichtungen, die sich daraus ergeben.

8. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Arttac insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, regelmäßige, in branchenüblich kurzen Abständen durchzuführende, Datensicherungen durchzuführen, dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können, soweit die jeweilige Datensicherung nicht zu den Hauptleistungspflichten von Arttac gehört.

9. Die Verjährung bei Werkleistungen beginnt mit dem Zeitpunkt der Abnahme, wobei die Ansprüche nach § 634 Nr. 1, 2 und 4 bei Werken, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in er Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, nach einem 1 Jahr verjähren.

10. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich an. Die Anzeige kann zunächst mündlich erfolgen, ist jedoch spätestens am dritten Werktag in Textform einzureichen. Eine Mängelmeldung darf nur von einer fachkundigen Person erfolgen und muss folgenden Anforderungen genügen:

a) genaue Beschreibung des Problems (Fehler und erwartetes Verhalten)

b) Screenshot der Fehlermeldung

c) eine Beschreibung, wie der Fehler reproduziert werden kann

d) aussagefähigen Ansprechpartner zur Problemstellung

11. Der Kunde wird vor der Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen mit der gebotenen Sorgfalt prüfen, ob ein der Nacherfüllung unterliegender Mangel gegeben ist. Sofern ein behaupteter Mangel nicht der Verpflichtung zur Nacherfüllung unterfällt (Scheinmangel) oder Arttac durch eine nicht ausreichend bestimmte Fehlermeldung erhöhten Aufwand hat, kann der Kunde mit den für Verifizierung und Fehlerbehebung erbrachten Leistungen von Arttac zu ihren jeweils gültigen Vergütungssätzen zuzüglich der angefallenen Auslagen belastet werden, es sei denn, der Kunde hätte den Scheinmangel auch bei Anstrengung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennen können.

12. Der Kunde wird Arttac bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in benötigte Informationen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.

13. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von Arttac durch Beseitigung des Mangels, Lieferung eines Programmes oder einer anderen Sache, das den Mangel nicht hat, oder Aufzeigen von Möglichkeiten, wie die Auswirkungen des Mangels vermieden werden können. Der Kunde darf eine Minderung nicht durch Abzug von der vereinbarten monatlichen Pauschale durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen ist. Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung von Arttac für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen. Eine Selbstvornahme durch den Kunden ist ausgeschlossen.

14. Die Mängelbeseitigung durch Arttac kann auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisungen an den Kunden erfolgen.

15. Solange der Kunde die nach dem jeweiligen Vertrag fällige Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und er kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung hat, ist Arttac berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern.

16. Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist der Sitz von Arttac.

17. Arttac ist innerhalb einer angemessenen Frist zu mindestens fünf Nacherfüllungsversuchen berechtigt. Das Fehlschlagen eines fünften Nacherfüllungsversuches bedeutet nicht zwingend das endgültige Fehlschlagen der Nacherfüllung. Arttac ist vielmehr innerhalb der gesetzten Fristen oder angesichts der Umstände des Einzelfalles zu weiteren Nacherfüllungsversuchen berechtigt.

18. Arttac haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

19. Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

20. Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, maximal jedoch pro Schadensfall, auf die Höhe der jährlichen Nettovergütung und bezogen auf das Vertragsjahr, auf das Dreifache der jährlichen Nettovergütung. „Jährliche Nettovergütung“ ist die von der ersatzpflichtigen Partei unter diesem Vertrag (ohne Steuern und Auslagen) geschuldete Vergütung für die letzten zwölf Monate vor Eintritt des Schadensereignisses. Besteht der Vertrag zu diesem Zeitpunkt noch keine zwölf Monate, wird die bis dahin angefallene Vergütung auf zwölf Monate hochgerechnet. Mehrere zeitlich und kausal zusammenhängende Schäden gelten als ein einheitliches Schadensereignis. Die vorgenannten Jahresobergrenzen gelten als Höchstgrenze für sämtliche Schadensereignisse innerhalb eines Vertragsjahres.

21. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von Arttac.

22. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

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§ 8 Nutzungsrechte

1. Sämtliche Inhalte der Software sowie der KI-Tools von Arttac sind urheberrechtlich geschützt.

2. Die vereinbarten Nutzungsrechte an den von Arttac zur Verfügung gestellten Leistungen gehen an den Kunden jeweils nur unter der Bedingung der Zahlung der vertraglichen Vergütung (Bei wiederkehrenden Leistungen, z.B. SaaS, Miete, gilt diese Übertragung nur mit Zahlung des jeweiligen monatlichen Mietzinses) über. Gibt es keine gesonderte Nutzungsrechtvereinbarung in dem zu Grunde liegenden Angebot, so erhält der Kunde grundsätzlich nur ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit befristetes Nutzungsrecht für die bestimmungsgemäße Verwendung.

3. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Offenlegung und/oder Übertragung des Quellcodes, soweit keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen. Sämtliche Rechte an jedweder Software stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich Arttac zu, soweit nach diesen AGB oder einer sonstigen Vereinbarung keine Rechte an den Kunden eingeräumt werden. Dieser Vertrag räumt keinerlei Eigentumsrechte/Intellectual- Property-Rechte oder vergleichbare Rechte an der Software, den KI-Tools und den Funktionalitäten ein. Sämtliche Intellectual-Property-Rechte verbleiben auch mit dem

Nutzungsrecht gemäß dieses Nutzungsvertrages bei Arttac. Der Kunde erwirbt insbesondere keine Rechte an dem Sourcecode der Software oder der KI-Tools.

4. Der Kunde ist darüber hinaus insbesondere nicht berechtigt, die Software, die KI-Tools und die entsprechenden Funktionalitäten, ohne vorherige schriftliche Erlaubnis von Arttac über den vereinbarten Umfang hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen. Insbesondere ist es nicht gestattet, die Software, die KI-Tools und Funktionalitäten zu veräußern, zu vermieten oder zu verleihen.

5. Der Kunde räumt Arttac für den Fall, dass urheberrechtlich relevante Werke hochgeladen werden, ein einfaches, räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränktes Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Verwendung innerhalb der Software und/oder der KI-Tools von Arttac ein.

6. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet sicherzustellen, dass die von ihm an Arttac überlassenen Daten, Bilder, Texte und sonstigen Inhalte für die vertraglich vereinbarten, von Arttac zu erbringenden Leistungen, nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen. Der Kunde stellt Arttac von jeglicher Haftung in Bezug auf die Verletzung dieser Pflichten frei. Etwaige Regressansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Arttac ist nicht verpflichtet, die Inhalte des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße hin zu prüfen.

7. Arttac ist berechtigt, jedwede Entwicklung und jedwedes Know-how aus Aufträgen/Weiterentwicklungen auch frei bei weiteren Aufträgen einzusetzen und nach freiem Belieben zu verwerten.

8. Der Kunde verpflichtet sich, Copyright-Vermerke und Eigentumshinweise von Arttac nicht zu entfernen.

9. Arttac übernimmt keine Garantie dafür, dass die durch den Kunden mithilfe der Software und/oder der KI-Tools generierten oder bereitgestellten Ergebnisse frei von Rechten Dritter sind, insbesondere Urheberrechten, Markenrechten, Persönlichkeitsrechten usw.

10. Arttac ist berechtigt, für eigene Zwecke die vom Kunden bereitgestellten oder durch Nutzung der Software und/oder der KI-Tools generierten Daten in einer Weise zu anonymisieren, dass eine Re-Identifikation betroffener Personen oder Rückführung auf den Kunden oder dessen Systeme nach dem Stand der Technik ausgeschlossen ist. Arttac sorgt für die ordnungsgemäße und irreversible Anonymisierung der Daten.

11. Die durch Arttac erstellten, vollständig anonymisierten Daten dürfen von Arttac zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt für eigene Zwecke genutzt und verwertet werden, insbesondere zum Zwecke des maschinellen Lernens (Machine Learning), der Weiterentwicklung, des Trainings und der Verbesserung seiner KI-Systeme sowie zur Erstellung eigener Datenmodelle. Anonymisierte Daten im Sinne dieser Bedingungen sind solche Daten, bei denen sämtliche Personenbezüge dauerhaft und irreversibel entfernt wurden, sodass die Rückführbarkeit auf die betroffene Person, auch durch Querverknüpfungen mit anderen Daten, weder für den Auftragnehmer noch für Dritte möglich ist.

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§ 9 Absage von Terminen

1. Änderungen der vereinbarten Termine für Workshops oder sonstige Leistungen sind aus sachlichem Grund möglich, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

2. Arttac behält sich das Recht vor, einzelne Termine zu verschieben, wenn diese in Folge des Ausfalles des Mitarbeiters, der für die Durchführung des Workshops zuständig ist,

nicht durchgeführt werden können. Der betroffene Termin kann endgültig durch Arttac abgesagt werden, wenn er nicht nachgeholt werden kann.

3. Kommt ein Termin aufgrund einer Absage seitens Arttac nicht zustande, wird Arttac den Kunden darüber unverzüglich per E-Mail informieren.

4. Wird ein Termin seitens Arttac endgültig abgesagt, wird keine Vergütung berechnet. Soweit diese schon entrichtet wurde, erfolgt eine Rückerstattung. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

5. Ein vereinbarter Termin, muss vom Kunden mindestens 48 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Andernfalls fällt die volle Vergütung an.

6. Wird ein gebuchter Termin wiederholt vom Kunden abgesagt, so muss kein weiterer Termin angeboten werden. Der Anspruch auf die Zahlung für den Termin bleibt bestehen, soweit dies nicht nachweislich unverschuldet vom Kunden ist.

7. Bei Abbruch eines gebuchten Termins durch den Kunden gibt es keinen Anspruch auf Erstattung etwaiger geleisteter Zahlungen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Abbruch unverschuldet war.

8. Im Übrigen ist der Vertrag über die Durchführung von Workshops nicht ordentlich kündbar. Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden.

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§ 10 Abnahme bei Werkleistungen

1. Grundsätzlich rechnet Arttac ihre Leistungen immer nach Time and Material ab, sodass grundsätzlich nicht von Werkverträgen auszugehen ist. Soweit es sich bei der geschuldeten vertraglichen Leistung dennoch ausnahmsweise um eine Werkleistung handelt, wird Arttac dem Kunden die Fertigstellung der Leistungen mitteilen.

2. Vorgänge oder Ereignisse, die sich nach Beendigung von Arbeitsschritten oder dem Auftrag selbst ereignen, verpflichten Arttac nicht, die bereits erarbeiteten Erkenntnisse zu aktualisieren oder an den Kunden weitergegebene Informationen zu überarbeiten.

3. Die Abnahme erfolgt im Falle einer zu erstellenden Vertragssoftware wie folgt: Nach Erstellung der Vertragssoftware stellt Arttac diese zur Abnahme bereit. Im Rahmen der Abnahme überprüft der Kunde, die vertragsgemäße Funktionalität der Vertragssoftware. Über den Verlauf wird ein Protokoll geführt, in dem etwaig zu behebende Mängel aufgeführt werden.

4. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen unverzüglich zu prüfen und Arttac etwaige Mängel binnen 12 Werktagen in Textform mitzuteilen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

5. Einzelne Leistungen von Arttac können Gegenstand von Teilabnahmen sein. Hat der Kunde eine vorbehaltlose Teilabnahme erklärt, kann er eine Verweigerung der Gesamtabnahme nicht auf Mängel der entsprechend abgenommenen Teilleistung stützen, welche bereits im Zeitpunkt der Teilabnahme für ihn erkennbar waren und nicht gerügt wurden. Sollte der Kunde trotz des endgültigen Scheiterns der Gesamtabnahme entsprechend abgenommene Teilleistungen produktiv genutzt haben, wird er Arttac für die gezogenen Nutzungen einen angemessenen Wertersatz bezahlen.

6. Sofern der Kunde binnen der zuvor benannten Frist keine Mängelrüge erhebt, gelten die Werkleistungen als abgenommen.

7. Nimmt der Kunde die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung, so gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt.

8. Auf Verlangen von Arttac sind auch Teile der Leistung besonders abzunehmen.

9. Die Abnahme bedarf grundsätzlich einer schriftlichen Erklärung.

10. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über.

12

§ 11 Höhere Gewalt

Arttac ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Pandemien, Epidemien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.

13

§ 12 Schlussbestimmungen.

1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten betreffend des Vertragsverhältnisses ist der Firmensitz von Arttac in Deutschland, sofern die Parteien Kaufleute sind.

2. Änderungen oder Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.

3. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.